Behandlung von Funktionsstörungen
Das Therapieziel ist, die Funktionsstörungen verursachende Bisssituation so zu verändern, dass der Patient entlastet wird und die Beschwerden dauerhaft beseitigt werden.
Mit einer im zahntechnischen Labor individuell gefertigten Aufbissschiene können verschiedene Bisslagen korrigiert werden:
- Erhöhung eines zu niedrigen Bisses
- Ergänzung fehlender Funktionsflächen der Zähne
- Korrektur einer Fehlposition der Kiefergelenke (Beseitigung von Kieferknacken)
Die präzise gefertigte Aufbissschiene ist nicht zu vergleichen mit Knirscherschienen, die ohne vorherige Funktionsdiagnose hergestellt werden.
Wenn sich die Beschwerden durch die Aufbissschiene gebessert haben, soll der Patient im nächsten Schritt dauerhaft von ihr befreit werden. Das geschieht durch restaurative und prothetische Versorgungen.
Die Eigenschaften der individuell angepassten Aufbissschienen werden präzise zunächst auf provisorischen Zahnersatz übertragen. Sind zur Beseitigung der Funktionsstörungen umfangreiche Veränderungen von Zahnform, Zahnstellung und der Kontaktpositionen zu den gegenüberliegenden Zähnen erforderlich, besteht die Notwendigkeit eines Langzeitprovisoriums. Dadurch können die zukünftige Position sowie die Funktion des endgültigen Zahnersatzes besser voraus geplant und der Behandlungserfolg gesteigert werden.
Unter Umständen sind weitere kieferorthopädische oder kieferchirurgische Maßnahmen oder das Einschleifen der Kauflächen erforderlich, um eine optimale Bisssituation zu erreichen.