Kompositfüllung (Kunststofffüllung) in Mehrschichttechnik
Über Jahre hinweg wurden als Ersatz des nicht ohne Bedenken einzusetzenden Amalgams von den Zahnärzten Kunststoffüllungen gelegt. Diese bestanden aus 2 verschiedenen Pasten, wobei die eine als Basispaste, die andere als Katalysatorpaste, also Härter, diente. Diese Füllungen waren zwar gelblich bis weißlich, aber dem Zahn nicht 100 % tig anzupassen. Die Oberfläche war sehr rauh, nicht dauerhaft polierbar und auf Grund des geringen Härtegrades auch nicht kaustabil. Hieraus resultierten Randspalten, durch die Kariesbakterien freien Zugang auf das Zahninnere bekamen.
Seit etwa 10 Jahren sind die sogenannten Composite- Füllungsmaterialien auf dem Markt. Sie bestehen aus 2 Komponenten, nämlich zu etwa 80 % aus Keramik- bzw. Glasfüllkörpern, welche durch eine Kunststoffträgersubstanz zusammen gehalten werden. Der hohe Prozentsatz an zumeist Nano- Füllkörpern führt zur einer dem Zahnschmelz ähnlichen Härte und Abriebfestigkeit. Weiterhin zu einer Oberflächenverdichtung durch Hochglanzpolitur.
Das Material ist in allen gängigen Zahnfarben erhältlich und erreicht höchste ästhetische Ergebnisse. Die Füllungen sind nahezu unsichtbar. Durch ein aufwendiges Verfahren, welches in mehreren Schritten wie Anätzen des Zahnschmelzes, Konditionierung des Schmelzes mit einem Primer und einem Bonding als Verbindungsmedium zum Compositematerial wird die Füllung nach Lichthärtung mit dem Zahnschmelz chemisch verbunden, so dass Randspaltbildungen der Vergangenheit angehören. Aufgrund der deutlich verlängerten Haltbarkeit dieser Füllungen wird die Zahnsubstanz durch Verlängerung der Liegezeiten langfristig geschont.
Diese hochwertige Behandlungsmethode war zum Zeitpunkt der Erstellung der heute gültigen Gebührenordnungen noch nicht bekannt und muss aus diesen Gründen, auch auf Grund der gegenüber den alten Füllungsmaterialien um das 3 bis 4 fach verlängerte Arbeitsaufkommen sowie des sehr teuren Werkstoffes privat liquidiert werden. Bei Patienten der gesetzlichen Krankenkassen werden die Kassenzuschüsse gegengerechnet.