Kostenbeteiligung der Krankenkassen | Dr. Weitze - Zahnarzt Hamburg

Wer regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung geht, zahlt weniger!

Bonusheft und Kontrolluntersuchung

Seit 1989 gibt es das Zahn-Bonusheft. Jeder Zahnarztbesuch wird mit einem Stempel in dem Heft bestätigt. Wer jedes Jahr einmal zur kostenlosen Kontrolluntersuchung geht, bekommt später von der Krankenkasse einen Extra-Zuschuss, wenn Zahnersatz notwendig wird. Bei der Kontrolluntersuchung kann der Zahnarzt feststellen, ob sich Zahnerkrankungen anbahnen.
Je eher Probleme erkannt werden, desto geringer sind Behandlungsaufwand und -kosten.
Deshalb sollten Erwachsene jedes Jahr einmal zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt gehen, Kinder und Jugendliche von 6-18 Jahren sogar zweimal jährlich. Patienten, die ihre Zähne regelmäßig pflegen und jedes Jahr zur kostenlosen Kontrolluntersuchung gehen, können ihren Eigenanteil an Zahnersatz und Füllungen reduzieren.

Zuzahlung der Krankenkassen bei Zahnersatz

Als Zahnersatz gelten Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate (Inlays und Onlays siehe: Füllungen). Seit dem 1.1.2005 ist der Eigenanteil bei Zahnersatz für gesetzlich krankenversicherte Patienten deutlich gestiegen, denn die Krankenkassen zahlen nur noch einen befundbezogenen Festzuschuss. Die Regelversorgung besagt : für Kronen, Brücken und Prothesen gibt es festgelegte Höchstbeträge (z.B. für eine Brücke 546,60 Euro). Davon zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss, der nach regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, die durch das Bonusheft nachgewiesen werden müssen, gestaffelt ist. Der Rest ist der vom Patienten zu zahlende Eigenanteil. Entscheiden sich Patienten aus ästhetischen Gründen für einen höherwertigen Zahnersatz, wie eine implantatgetragene Brücke, so ist der Eigenanteil deutlich höher, denn über die Regelversorgung hinaus übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine weiteren Kosten.
Auch moderne Therapieverfahren wie die 3D Implantatplanung sind reine Privatleistungen und werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezuschusst.

Zuzahlung der Krankenkasse bei Füllungen

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel nur die Kosten einer einfachen Amalgamfüllung. In Ausnahmefällen werden auch Kunststofffüllungen von den Krankenkassen bezahlt, wenn ein ärztliches Attest über eine Quecksilberallergie oder ein schweres Nierenleiden vorliegt.
Auch bei laborgefertigten Einlagefüllungen (Inlays, Onlays), deren Preise je nach Material und Größe zwischen 400 und 600 Euro schwanken, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen lediglich einen Zuschuss in Höhe der Kosten, die eine einfache Amalgamfüllung verursacht hätte, denn diese wird für die Gesunderhaltung des Zahnes von den Kassen als medizinisch ausreichende Versorgung angesehen.

Kostenübernahme der Krankenkassen bei einer Parodontitisbehandlung

Die Kosten einer parodontologischen Behandlung werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Eventuell erforderliche Vor- und Nachbehandlungen allerdings müssen vom Patienten selbst getragen werden. Dazu gehören unter anderem die professionelle Zahnreinigung, Speicheltests, mikroskopische Untersuchungen zur Bestimmung von Erkrankung auslösenden Bakterien oder weitere regenerative Versorgungen von Zahnfleisch und Zähnen.

Kostenübernahme der Krankenkassen bei einer Wurzelkanalbehandlung

Seit Januar 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Wurzelbehandlungen
an Backenzähnen nur noch in Ausnahmefällen. Deshalb sind aufwändige Wurzelkanalbehandlungen und Wurzelspitzenresektionen nur noch nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) möglich. Das heißt, für diese Behandlungen erhalten Patienten eine Privatrechnung, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet wird.

Kosten für Prophylaxemaßnahmen

Eine professionelle Zahnreinigung ist eine reine Privatleistung. Sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Fissurenversiegelungen erstatten Krankenkassen nur noch für die bleibenden hinteren Backenzähne von 6 - 18 jährigen Patienten.

Kosten für ästhetische Restaurationen

Ästhetische Behandlungen wie Bleaching oder die Verschönerung mit Zahnschmuck werden hauptsächlich aus kosmetischen Gründen vorgenommen. Sie stellen keine medizinische Notwendigkeit dar und werden von den Krankenkassen nicht bezahlt.

Kostenübernahme der Krankenkassen bei kieferchirurgischen Eingriffen

Generell werden die Kosten für zahnärztlich indizierte kieferchirurgische Versorgungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Allerdings erstatten die Kassen nur die Kosten einer konventionellen Therapie.
Moderne Behandlungsmethoden wie der Einsatz eines Lasers anstelle des Skalpells müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Zuzahlungen für den Patienten entstehen auch, wenn eine Vollnarkose gewünscht wird. Wurzelspitzenresektionen sind sehr zeitintensiv und liegen weit außerhalb der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen. Derartige Behandlungen können deshalb nur auf Basis der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erfolgen.

Kosten einer Funktionsanalyse

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich nicht an den Kosten einer Funktionsanalyse. Sie werden nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet. Zusätzlich können Laborkosten anfallen.

Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz und Füllungen

Unsere Patienten erhalten von uns zunächst eine ausführliche Beratung über den individuell geeigneten Zahnersatz, das Material und die möglichen Behandlungsmethoden. Haben sich Patient und Zahnarzt für einen Zahnersatz oder eine Füllung entschieden, wird eine Heil- und Kostenplan mit detaillierten Angaben über die Kosten der Therapie und der Arbeit des zahntechnischen Labors erstellt, der bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht wird. Die Kasse informiert dann über die Höhe ihres Zuschusses. Die Erstellung des Heil- und Kostenplans ist für gesetzlich krankenversicherte Patienten kostenlos.

Zahnzusatzversicherung

Aufgrund der festgelegten Höchstzuschüsse ist Zahnersatz, der über dem der Regelversorgung liegt, heute kaum noch finanzierbar. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung, die von nahezu allen gesetzlichen Krankenversicherungen angeboten wird, kann der verbleibenden Eigenanteil erheblich reduziert werden. Es gibt sogar Zusatzversicherungen, die hochwertigen Zahnersatz oder auch professionelle Zahnreinigungen zu 100% erstatten. Natürlich unterscheiden sich Preise und Leistungen der Zahnversicherungen deutlich. Auch das Höchsteintrittsalter ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Versicherungsmakler nach einer für Sie geeigneten Zahnzusatzversicherung.

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